Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zuschauer
GRUNDY Light Entertainment GmbH wird mit Übergabe der Eintrittskarte unwiderruflich berechtigt, anlässlich der Aufzeichnung der Fernsehsendung Bild- und Tonaufnahmen von dem Zuschauer anzufertigen oder anfertigen zu lassen und erhält unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig (1) im Fernsehen und im Internet, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender und der Unentgeltlichkeit gegenüber dem Verbraucher zu senden, (2) Nutzern zum individuellen Abruf mittels Fernsehers, Computers o.ä. zur Verfügung zu stellen („ondemand“), (3) zur außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf Bild-/Tonträgern zu verbreiten, (4) auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich aufzuführen, (5) zu archivieren und (6) in Datenbanken, insbesondere ins Internet, einzuspeisen und ent- oder unentgeltlich auf Abruf an Nutzer zu übertragen sowie (7) für interaktive Nutzungsformen und Telekommunikationsdienste zu nutzen sowie (8) im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten zu verwenden. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des Zuschauers zur Nutzung der Fernsehsendung auf Dritte übertragbar. Die berechtigen Interessen des Zuschauers bleiben gewahrt. Unberührt von dieser Klausel bleiben Fälle der individuellen Unzumutbarkeit gegenüber dem Zuschauer.
GRUNDY LE haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung von ihr selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, in Fällen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit sowie für sonstige Schäden, die auf einer Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung von GRUNDY LE selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), haftet GRUNDY LE auch in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung von GRUNDY LE für einfache Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beim Verlassen der Halle verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Der weiteren Nutzung der gespeicherten Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial betreffend Fernsehproduktionen kann der Zuschauer gegenüber GRUNDY LE jederzeit widersprechen.
Die Eintrittskarten dürfen nicht weiterveräußert werden. Dies gilt insbesondere auch für Auktionen, die bei Internetauktionsanbietern durchgeführt werden können.
Der Zuschauer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Fernsehsendung zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere über Inhalt, Verlauf, Mitwirkende, etwaige Gewinne, seine persönliche Mitwirkung als Zuschauer vor deren Ausstrahlung absolutes Stillschweigen zu bewahren.
Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am ehesten entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Im Studio ist das Rauchen verboten. Im Studio ist jegliche Art von Bild- und/oder Tonaufnahmen und Ablichtungen untersagt. Mit Sichtbehinderungen muss gerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geräuschpegel 80 Dezibel überschreiten kann.





